Für Leistungen aufgrund eines Arbeitsunfalles, eines Wegeunfalles oder einer vorliegenden Berufskrankheit ist die Gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft zuständig für Ihre Rehabilitation. Eine Meldung an die Berufsgenossenschaft muss von dem Patienten selbst vorgenommen werden, gegebenenfalls muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Bei einer Bewilligung kann sich der Patient normalerweise die Klinik nicht selbst aussuchen, da die Klinik spezielle Merkmale aufweisen muss.

 

Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Behörde.